Die Westküstenkliniken behalten die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske auch nach dem 23. Juli bei. Demnach müssen auch künftig alle Besuchenden der Kliniken und ihrer Einrichtungen weiterhin durchgängig eine FFP-2-Maske tragen. Auch an der Pflicht zur Testung ändert sich für die Besuchenden nichts.
Die Westküstenkliniken reagieren damit auf die Änderung der Corona-Landesverordnung, die von morgen an keine FFP-2-Masken in Kliniken mehr vorsieht.
„Die FFP-2-Masken sind in der aktuellen Lage das einzige probate Mittel zum Infektionsschutz in den Kliniken. Die Entscheidung des Landes darauf zu verzichten, ist für uns daher nicht nachvollziehbar. Angesichts des weiterhin hohen Infektionsdrucks wollen wir die Menschen in unseren Einrichtungen aber weiterhin bestmöglich schützen. Daher halten wir an der FFP-2-Pflicht fest“, so der Medizinische Geschäftsführer der Westküstenkliniken, Dr. Martin Blümke.