Brunsbüttel - In einem ersten Verfahren hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht dem Westküstenklinikum Brunsbüttel Recht gegeben: Die Krankenkassen müssen einen Sonderstellungszuschlag zahlen, auch wenn in der Hauptsache noch kein Urteil gefällt wurde. Die 1. Kammer des Gerichts in Schleswig lehnte einen Antrag der Krankenkassenverbände und die damit verbundene Aufschiebung der Zahlung ab.
"Wir freuen uns über diesen zweiten Etappensieg nach dem Ausgangsbescheid des früheren Gesundheitsministers Dr. Heiner Garg. Schließlich zeigt er uns, dass wir mit unserer Forderung nach einem Sicherstellungszuschlag auf dem richtigen Weg sind", kommentierte Landrat Dr. Jörn Klimant, Aufsichtsratsvorsitzender der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH, den mittlerweile rechtskräftig gewordenen Beschluss. Als einen ersten Etappensieg bezeichnete er den Bescheid des früheren Gesundheitsministers Dr. Heiner Garg. Der Landrat appellierte an die Vertreter der Krankenkassen, den Rechtsstreit zu beenden und an den Verhandlungstisch zurück zu kehren: "Letztendlich wollen wir doch alle dasselbe, nämlich eine optimale Versorgung der Bevölkerung. Und die können wir in Brunsbüttel nur mit einem durchfinanzierten Krankenhaus erreichen."
WKK-Geschäftsführer Harald Stender sieht den Bescheid als Rettung für die chirurgische Abteilung, vor allem aber für die chirurgische Notfallversorgung an. "Ohne den Sicherstellungszuschlag können wir den Rund-um-die-Uhr-Betrieb der chirurgischen Abteilung nicht mehr lange aufrechterhalten. Ich hoffe daher, dass wir jetzt mit den Kassen zügig zu einer Einigung über die Höhe des Zuschlages kommen werden."
Der Rechtsstreit, der noch in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten werden muss, hat eine Vorgeschichte. Bereits seit längerem hatte das Westküstenklinikum auf die defizitäre Finanzierung des Standortes Brunsbüttel hingewiesen. Aufgrund seiner "Insellage" am Rande von Schleswig-Holstein können nicht so viele Patienten behandelt werden, um einen durchgängigen Schichtbetrieb zu finanzieren. Auf der anderen Seite ist eine chirurgische Notfallversorgung angesichts der drei Häfen und angesichts des Industriegebiets mit seinen chemischen Anlagen zwingend notwendig.
Nach monatelangen, teilweise öffentlich geführten Diskussionen hatte der damalige schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg am 1. März 2012 den Sicherstellungszuschlag angeordnet, woraufhin einige Krankenkassen und Krankenkassenverbände prompt Rechtsmittel einlegten. Dabei ging es zum einen um den Aufschub der Zahlung bis zum endgültigen Urteil, zum anderen grundsätzlich gegen die Anordnung des Ministers in der Sache. Das Gericht bestätigte die Eilbedürftigkeit und das besondere öffentliche Interesse an einer chirurgischen Notfallversorgung in Brunsbüttel. In der Begründung wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass in diesem Fall die privaten Interessen, nämlich das der Krankenkassenverbände, gegen ein öffentliches Interesse stehe.
Angesichts der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist WKK-Chef Stender optimistisch: "Aufgrund der Begründung rechnen wir uns auch in der Hauptsache sehr gute Chancen aus, dass der Sicherstellungszuschlag anerkannt wird." Tatsächlich folgte das Gericht in wesentlichen Punkten der Argumentation des Ministeriums und des Westküstenklinikums, und zwar auch inhaltlich: Die Vorhaltung der Chirurgie sei durch die Fallpauschalen nicht zu finanzieren, ist andererseits aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig. Die Fahrten mit chirurgischen Notfällen in weiter entfernte Krankenhäuser, etwas Heide oder Itzehoe, seien nicht zumutbar.
18.07.2012