01.06.2021

Lockerungen für geimpfte und genese Besucher*innen

Besucher*innen, die bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder eine Infektion überstanden haben, müssen beim Besuch ihrer Angehörigen in den Westküstenkliniken keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. 

Als Nachweis der Impfung oder der überstanden Erkrankung gelten die entsprechenden Bescheinigungen:

Impfaus- bzw. Nachweis mit dem Chargenaufkleber des Impfstoffes, dem Datum der Impfung, Stempel von Impfzentrum/Arzt/Klinik sowie der Unterschrift des impfenden Arztes/Ärztin. Vollständig geimpft  ist eine Person ohne Ausnahme erst ab Tag 15 nach der zweiten Impfung. Oder am 15. Tag nach der einmaligen Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson bzw. einmaligen Impfung nach einer SARS-CoV-2-Infektion. 

Als genesen gilt eine Person, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis des Genesenenstatus wird durch ein positives PCR-Testergebnis erbracht, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Ersatzweise ist die Isolierungs-/Absonderungsverordnung des Gesundheitsamtes vorzulegen.

Die Neuregelung gilt ausschließlich für Besucher*innen. Für ambulante und stationäre Patient*innen bleibt die Testpflicht unabhängig vom Impfstatus weiterhin noch bestehen. Damit orientieren sich die Westküstenkliniken an den gültigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Unverändert bleibt auch, dass jede* Patient*in nur einmal am Tag für eine Stunde oder für zweimal eine halbe Stunde von einer fest definierten Person Besuch empfangen darf. Diese Person muss in der Patientenakte vermerkt sein.

Alle Besucher*innen müssen während ihres gesamten Aufenthalts im Haus mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch für Genese und vollständig geimpfte Personen.