18.11.2021

Corona - Westküstenkliniken führen neue Besuchsregelung ein

Die Westküstenkliniken führen strengere Besuchsregelungen ein. Von Freitag an dürfen Patient*innen täglich nur noch von einer benannten Person Besuch empfangen. Die Besuchenden müssen entweder geimpft oder genesen sein.    

Mit der Neuregelung reagieren die Kliniken auf die zuletzt auch in Schleswig-Holstein gestiegenen Corona-Fallzahlen und die von der Landesregierung angekündigten Vorschriften zu 2G in Innenräumen. 

„Die Fallzahlen in Dithmarschen und Schleswig-Holstein sind nicht mit denen in anderen Teilen der Bundesrepublik vergleichbar. Aber angesichts der pandemischen Entwicklung gilt es vorsichtig zu sein. Die meisten Menschen werden daher Verständnis dafür haben, dass wir zur Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden unsere sehr weitgehenden Besuchsregelungen wieder einschränken“, erklärt der Geschäftsführer der Westküstenkliniken, Dr. Bernward Schröder.

Im Wesentlichen führen die Westküstenkliniken wieder die Regelungen ein, die im Frühjahr und Sommer dieses Jahres galten. 

Eine feste Besuchsperson pro Tag und Patient*in
Patient*innen dürfen eine feste Person benennen, die sie einmal am Tag besuchen darf. Diese Person kann nach sieben Tagen gewechselt werden. 

Besuchszeit
Grundsätzlich sind Besuche in den Kliniken Brunsbüttel und Heide täglich zwischen 10 bis 18 Uhr möglich. In einzelnen Bereichen kann es aus medizinischen oder organisatorischen Gründen Einschränkungen geben.

In der Klinik für Frührehabilitation und Geriatrie in Heide gilt eine tägliche Besuchszeit von 13 und 16 Uhr.

In der Notaufnahme sind Besuche grundsätzlich untersagt.

Einlasskontrollen und Registrierung
Besucher müssen sich am Eingang namentlich registrieren. Wer als Besucher registriert ist, erhält ein Besucherarmband, mit dem die Einlasskontrollen in den darauffolgenden Tagen deutlich beschleunigt werden können.

2 G-Regelung für Besuchspersonen
Alle Besuchenden müssen geimpft oder genesen sein. Neu ist, dass keine ungeimpften Besuchenden mit Tests mehr Zutritt erhalten. Damit folgen die Westküstenkliniken den Plänen der Landesregierung zu 2G in Innenräumen.
Abweichungen davon sind nur in Ausnahmesituationen möglich. In diesen Ausnahmefällen ist ein tagesgleiches negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle vorzulegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. 

Maskenpflicht
Besuchende müssen in allen Einrichtungen der Westküstenkliniken durchgängig eine FFP-2-Maske tragen. Die Maske ist auch in den Patient*innenzimmern zu tragen und darf auch am Bett nicht abgelegt werden.

COVID-Bereiche / COVID-Patienten
Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, dürfen generell keinen Besuch empfangen.

Ausnahmen in begründeten Fällen möglich
Von allen oben genannten Regelungen sind Ausnahmen möglich, über die im Einzelfall durch die behandelnden Fachärzte oder der pflegerischen Leitung der Station entschieden wird.  

Generelles Besuchsverbot bei COVID-Symptomen
Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine COVID-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patient*innen besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall.