Die psychische Gesundheit gewinnt zunehmend an Bedeutung, der Bedarf an Beratungs- und Hilfsangeboten steigt stetig und damit auch die Anforderung an die Qualität der zu erbringenden Leistungen.
Trotz der unterschiedlich stark ausgeprägten Pflegebedarfe und der interdisziplinären Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team soll die Erfassung eines klaren Pflegeauftrages sowie die Abgrenzung der pflegerischen Verantwortung gelingen.
Pflegeexperten in der Psychiatrie benötigen also nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern vor allem die Ent-wicklung eigener Haltungen und Standpunkte, um psychisch erkrankten Menschen individuell begegnen zu können.
Psychiatrische Pflege muss sach- und fachgerecht, aber auch wissenschaftlich fundiert und reflektiert durchgeführt werden, auch um den veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen.
Mit der Fachweiterbildung Psychiatrische Pflege nach Landesverordnung vom Juli 2015 (WBPsychVO) bieten wir Ihnen am Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen den Erwerb der Qualifikation in 16 Monaten an.
Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 600 Stunden, davon entfallen 200 Stunden auf ein zur Wahl stehendes Vertiefungsmodul.
Auf Basis des Rahmenlehrplans der WBPsychVO erfolgt der Unterricht in modularer Form und überwiegend in Zwei-Tages-Blöcken (ca. 5 Unterrichtstage pro Monat). Kleine Gruppen sichern den Lernerfolg. Der Unterricht findet überwiegend in Präsenz statt, doch auch digitales und selbstorganisiertes Lernen sind Bestandteile der Weiterbildung.
Die praktische Weiterbildung umfasst insgesamt 1200 Stunden. Die gesetzlich festgelegten berufspraktischen Anteile im Umfang von 240 Stunden erfolgen unter fachlicher Anleitung zu mindestens 50 Prozent im gewählten Schwer-punktbereich. Weitere 160 Stunden werden in einem anderen frei wählbaren psychiatrischen Bereich absolviert und entsprechend fachlich begleitet.
Die lückenfreie Dokumentation der gesamten praktischen Weiterbildung ist verpflichtend, die Teilnehmenden sorgen
eigenverantwortlich für den Nachweis der Absolvierung der erforderlichen Stundenzahl.
Nach 16 Monaten endet die Weiterbildung mit einer Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen Teil in Form einer Fach- oder Projektarbeit und einem mündlichen Teil.
(mind.) 175 bis (max.) 225 Stunden theoretischer Unterricht, 1 Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Arbeit
(mind.) 175 bis (max.) 225 Stunden theoretischer Unterricht, 1 Leistungsnachweis in Form einer Fallstudie oder Hausarbeit mit Vorstellung im Gremium
180 Stunden theoretischer Unterricht und 20 Stunden Praxisgespräche/ Transferbegleitung, 1 Leistungsnachweis in Form einer praxisbezogenen Projektarbeit mit Präsentation
180 Stunden theoretischer Unterricht und 20 Stunden Praxisgespräche/ Transferbegleitung, 1 Leistungs-nachweis in Form einer praxisbezogenen Projektarbeit mit Präsentation.