Das Bild zeigt, zwei Mitarbeiterinnen die dabei sind eine Patientin aufzunehmen
Zuweiser & Partner

Leitfaden

Zuweisung, Einweisung, Überweisung

Zuweisung, Einweisung, Überweisung - selbst Menschen, die tagtäglich im Gesundheitswesen arbeiten, kommen manchmal durcheinander, wenn es um den rechtlich richtigen Weg zu uns in die Westküstenkliniken geht. 

Um Ihnen und uns doppelte Wege, Zeit und auch Ärger zu ersparen, wollen wir Ihnen auf dieser Seite den Weg durch den Begriffsdschungel ebnen. Gleichzeitig bekommen Sie eine Übersicht unserer ambulanten Leistungen, für die wir von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eine Zulassung haben.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Expert*innen gerne zur Verfügung. 

Der Begriff Zuweisung ist rein technischer Natur und beschreibt nicht mehr als das Handeln einer*s niedergelassenen Ärzt*in, die oder der eine*n Patient*in in das Krankenhaus schickt. Der Begriff hat darüber hinaus keine weitere Bedeutung. 

Die Zuweisung selbst kann aber über eine Überweisung oder Einweisung erfolgen. Was sich dahinter verbirgt und was zu beachten ist, erläutern wir unter den nachfolgenden Punkten. Vorher wollen wir Ihnen aber noch einige weitere Begriffe erklären, die im Folgenden noch wichtig werden.

Für Patient*innen, die eine private Krankenversicherung gewählt haben oder die diese im Sinne einer Zusatzversicherung abgeschlossen haben, stehen unsere Fachärzt*innen zu umfangreichen medizinischen Themen zur Verfügung. Dazu beraten wir die Patient*innen gerne. Selbstverständlich ist dies auch möglich, wenn Patient*innen sich freiwillig dazu bereit erklären, solche Leistungen selbst zu zahlen (Selbstzahler*in). Werden solche Leistungen von den bei uns beschäftigten Ärzt*innen direkt abgerechnet, dann wird dafür die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herangezogen. Als Leistung des Krankenhauses werden dazu spezielle Gebührenkataloge verwendet, über die wir gern informieren.

Der Begriff der Überweisung beschreibt in der Medizin vereinfacht die Einbindung weiterer Ärzt*innen oder Einrichtungen in die ambulante Behandlung einer*s Patient*in. Eine Überweisung findet in der Regel dann statt, wenn die/der bisher behandelnde Ärzt*in die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Leistungen nicht mehr selbst erbringen kann. Daher gibt es beispielsweise die Überweisung von der/dem Allgemeinmediziner*in zu einer*m Fachärzt*in.

Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt vereinbaren Sie bitte für Ihre Patient*innen einen Termin über KIM oder geben Sie Ihren Patient*innen die Telefonnummer des gewünschten Fachbereiches zur Terminvereinbarung. Auf gar keinen Fall sollen Patient*innen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, in die Notaufnahme des Krankenhauses gesandt werden.

Bei der Überweisung an ein Krankenhaus sind aber folgende Unterschiede zu beachten:

1. Ambulante Operationen 
 
Der sogenannte AOP-Katalog regelt die Leistungen, die ambulant in einem Krankenhaus erbracht werden können. Besteht bei Patient*innen die Indikation für eine ambulante OP, kann dessen Ärzt*in eine Überweisung dafür ausstellen. Das erleichtert uns die Vorbereitung und Planung der weiteren Behandlung bei uns. Eine Überweisung ist grundsätzlich nicht zwingend
erforderlich.
 

2. Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
 
Bei Erkrankungen, die eine hohe fachärztliche Expertise erfordern, haben die Kliniken zum Teil eine sogenannte ASV-Zulassung und melden dem erweiterten Landesausschuss die Mediziner*innen, die für die Klinik an dieser speziellen ambulanten Versorgung (ASV) teilnehmen. Zusätzlich verfügen die Westküstenkliniken über §116b Zulassungen. Leistungen, die von diesen Mediziner*innen erbracht werden, rechnet das Krankenhaus direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Der Zugang zu dieser Behandlung erfolgt über die entsprechende Diagnose sowie die Kennzeichnung mittels Kreuz auf dem Überweisungsschein.
 

3. Facharzt-Überweisung (Ermächtigung)
 
Die Haus- oder Fachärzt*innen, die sich in einer Praxis niedergelassen haben, verfügen in der Regel über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dank dieser Zulassung können diese niedergelassenen Mediziner*innen als „Kassenärzt*innen“ die erbrachten Leistungen direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. 

In besonderen Fällen erhalten auch Krankenhausärzt*innen eine solche Zulassung, die in der Regel auf bestimmte Behandlungsbereiche und Zuweiser*innen begrenzt ist - zum Beispiel eine Ermächtigung zur Wundsprechstunde. Diese Zulassung nennt sich Ermächtigung. Die Ärzt*innen mit einer Ermächtigung dürfen dann für die vorher festgelegten Behandlungsgebiete, beispielsweise die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms, ambulante Leistungen erbringen und diese auch persönlich mit der KV abrechnen. 

Neben einzelnen Mediziner*innen können auch Einrichtungen, wie beispielsweise eine sogenannte Institutsambulanz, von der KV ermächtigt sein. Der Überweisungsschein ist die zwingende Voraussetzung der Behandlung in einer Ermächtigung. 

Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen können ohne diesen Vorbehalt Termine für die Sprechstunden unserer Fachärzt*innen und Spezialist*innen vereinbaren.

4. Hybrid-DRG

Seit 01. Januar 2024 gibt es die sogenannten Hybrid-DRG’s, die für bestimmte Behandlungen einheitliche Fallpauschalen festlegen. Besonders ist dabei, dass diese Behandlungen je nach Situation der/des Patient*in ambulant oder stationär durchgeführt werden können. Dadurch sollen mehr Behandlungen ambulant möglich werden.

Wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die weitere Behandlung die personelle oder technische Einrichtung eines Krankenhauses erfordert, kann eine stationäre oder teilstationäre/tagesklinische Aufnahme erfolgen. Auch vor oder nach einem Klinikaufenthalt können Untersuchungen durch die behandelnden Ärzt*innen des Krankenhauses notwendig sein. Das sind dann vor- und nachstationäre Leistungen.

Sobald eine stationäre Leistung erforderlich wird - unabhängig davon, ob sie vor-, nach-, teil- oder vollstationär erbracht wird - ist eine sogenannte Verordnung zur Krankenhausbehandlung - auch Einweisung genannt - erforderlich.

Auch hier gibt es Folgendes zu beachten:

Vorstationäre Leistungen 
 
Zur Abklärung der Erforderlichkeit einer stationären Krankenhausbehandlung oder um diese vorzubereiten, kann ein*e niedergelassene*r Ärzt*in einen Termin zur Vorstellung in einer Indikationssprechstunde veranlassen. Nach geltender Rechtsprechung muss das Krankenhaus Patient*innen aber an die oder den einweisende*n Ärzt*in zurückverweisen, wenn diese*r die „notwendige vertragsärztliche Versorgung nicht ausgeschöpft hat“. In jedem Fall ist für eine vorstationäre Behandlung eine Einweisung erforderlich.

Für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen gibt es auch hier keine Beschränkungen.
 

Nachstationäre Leistungen 

Um den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, kann im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung innerhalb von 14 Tagen an sieben Tagen eine nachstationäre Behandlung erfolgen. Im Einvernehmen mit der/dem behandelnden Ärzt*in kann diese Frist verlängert werden. Dazu fordern die gesetzlichen Krankenkassen eine schriftliche Bestätigung der Abstimmung mit der/dem einweisenden Ärzt*in zur Verlängerung der nachstationären Frist.

KV-Anlaufpraxis

Grundsätzlich erfüllt der Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung zu den üblichen Sprechstundenzeiten selbst. Außerhalb der üblichen Sprechzeiten finden Patient*innen die Anlauf-/Portalpraxis der KV (Bereitschaftspraxis) in den Räumen der Westküstenkliniken zu folgenden Öffnungszeiten:

Westküstenklinikum Heide: 

Mo., Di., Do.: 19.00 - 21.00 Uhr
Mi., Fr.: 17.00 - 21.00 Uhr
Sa., So., Feiertag: 10.00 - 14.00 Uhr und 17.00 - 20.00 Uhr

Westküstenklinikum Brunsbüttel:

Mo., Di., Do.: 19.00 - 21.00 Uhr
Mi., Fr.: 17.00 - 21.00 Uhr
Sa., So., Feiertag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 21.00 Uhr

Darüber hinaus bietet die KV einen fahrenden Dienst an, der über die bundesweit einheitliche Nummer 116 117 zu erreichen ist.

Notfälle

Wenn ein*e niedergelassene*r Ärzt*in eine sofortige stationäre Behandlung/Abklärung für erforderlich erachtet, da eine lebensbedrohliche Situation besteht, kann sie ihren oder er seinen Patient*innen über unsere Notaufnahmen in die Westküstenkliniken einweisen. Dazu ist der rote Einweisungsschein notwendig. Eine Überweisung an die Notaufnahme kann nicht erfolgen.

Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, vereinbaren Sie bitte für Ihre Patient*innen einen Termin über KIM oder geben Sie Ihren Patient*innen die Telefonnummer des gewünschten Fachbereiches zur Terminvereinbarung. Auf gar keinen Fall sollen Patient*innen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, in die Notaufnahme des Krankenhauses gesandt werden.

Folgende Institute, MVZ und Mediziner*innen der Westküstenkliniken haben eine Zulassung der KV für eine ambulante Leistungserbringung und können Patient*innen aufgrund einer Überweisung behandeln. 

1. Ambulantes Operieren
2. Psychiatrische Institutsambulanz

  • PIA für Erwachsene am WKK
  • PIA Kinder- und Jugendmedizin im Haus L1 am WKK


3. Institutsambulanz

  • Strahlentherapie
    - Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen


4. Spezialfachärztliche Versorgung in den Bereichen
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV):

  • onkologische Erkrankungen
    - Gastrointestinale Tumore der Bauchhöhle
    - Gynäkologische Tumore
    - Urologische Tumore
    - Hauttumore
    - Tumore der Lunge und des Thorax
    - Kopf- und Halstumore
    - Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven
    - Knochen- und Weichteiltumore
  • Schwerwiegende immunologische Erkrankungen
  • Zerebrale Anfallsleiden
  • Multiple Sklerose
  • Pulmonale Hypertonie
  • Tuberkulose

Spezialärztliche Versorgung §116b:

  • Onkologische Erkrankungen
    - Tumore des lymphatischen blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
  • Schmerztherapie
  • Folgeschäden bei Frühgeborenen
  • Kinder mit Fehlbildungen

Andreas Beyer
Pneumologische Sprechstunde • Heide • 0481 785-2351


Dr. Frank von Feldmann, Dr. Marc Olaf Liedke (neu), Prof. Dr. Erik Schlöricke (neu)
Gefäßsprechstunde • Heide • 0481 785-1301


Dr. Reinhard Jensen
Nephrologische und nephrourologische Erkrankungen bei Kindern • Heide • 0481 785-1901


Dr. Ahmad Jowaed
Neurovaskuläre Sprechstunde • Heide • 0481 785-1851


Anke Kanand
Wundsprechstunde • Heide • 0481 785-1301


Dr. Steffen Krause, Wiebke Buchholz, Johnny Haddad
Adipositas-Sprechstunde • Heide • 0481 785-4252


Dr. Daniela Cécile Kühne, PD Dr. habil. Dominique Finas, Sarah Engler-Hauschild (neu)
Frauenheilkunde und Geburtshilfe • Heide • 0481 785-1701


Dr. Marc Olaf Liedke, Prof. Dr. Erik Schlöricke
Endokrine Sprechstunde • Heide • 0481 785-1301


Dr. Roman Mroz, PD Dr. habil. Jakob Valentin Nüchtern
Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Folgezustände nach Unfällen • Heide •  0481 785-1401


Dr. Jan Scheele
Proktologie • Brunsbüttel • 04852 980-6801 (neu) und Heide • 0481 785-1301


Dr. Fabian Scheer
Radiologie CCTA • Heide • 0481 785-2401 (neu)


Dr. Patrick Fabian Thomsen
Handchirurgie in Brunsbüttel • Brunsbüttel • 04852 980-6891


Dr. Thomas Thomsen
Behandlung von Patient*innen mit CED • Brunsbüttel • 04852 980-6841


PD Dr. Tilman von Spiegel
Schmerztherapie • Heide • 0481 785-4369 / 0481 785-4361

Alle persönlichen Ermächtigungen sind auch auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zu finden.

Das WKK Vitalis - Therapiezentrum bietet folgende ambulante Leistungen an:

1) Ambulante Ergotherapie: z.B. sensomotorisch/perzeptiv., Hirnleistungstraining
2) Ambulante Logopädie: Behandlung aller in der Logopädie relevanten Störungsbilder bei Jugendlichen und Erwachsenen
3) Ambulante Physiotherapie: z.B. Krankengymnastik, auch auf neurophysiolog. Grundlage, Physiotherapie, Sportphysiotherapie, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät, Bobath (Kinder und Erwachsene), Vojta (Kinder und Erwachsene), PNF, Krankengymnastik/Atemtherapie bei Mukoviszidose, Manuelle Lymphdrainage, Massagen, Elektrotherapie
4) Medizinische Trainingstherapie für Selbstzahler: Analog zu Fitnessstudios, jedoch mit dem Unterschied, dass wir stets hochwertige qualifizierte physiotherapeutische Betreuung auf der Trainingsfläche haben
5) T-RENA: T-RENA ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung nach einer medizinischen Reha. Es handelt sich um eine trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge, welche die körperliche Leistungsfähigkeit durch gerätegestütztes Training weiter fördert. 

Patient*innen benötigen für ambulante Behandlungen im WKK Vitalis - Therapiezentrum eine ärztliche Verordnung:

  • GKV: Formular 13 - Heilmittelverordnung
  • Privatpat./Selbstzahler: 0353_PKV - das blaue Privatrezept

WKK Vitalis - Therapiezentrum der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide

Standort Heide, Haus R
0481 785-2240
F. 0481 785-2227
therapiezentrum(at)wkk.sh

Unsere Expert*innen

Sollten zu den Zuweisungsmöglichkeiten Nachfragen bestehen, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner*innen zu den genannten Themenbereichen gerne zur Verfügung:

 Kirsten von Feldmann
Stationäre Krankenhausbehandlungen
Kirsten von Feldmann
E-Mail schreiben
 Ole Stöcken
Ambulante Krankenhausbehandlungen
Ole Stöcken
E-Mail schreiben
Dr. Jan Helling
MVZ
Dr. Jan Helling
E-Mail schreiben