18.05.2020

Neue Regelung für Besuche in den Westküstenkliniken

Die Westküstenkliniken lockern das bestehende Besuchsverbot. Ab morgen dürfen Patienten wieder jeweils einen namentlich benannten Besucher am Tag empfangen. Außerdem dürfen Väter ohne zeitliche Beschränkungen ihre Frauen bei der Geburt begleiten und auf der Wochenstation besuchen.  

Die Westküstenkliniken öffnen sich langsam wieder für Besucher. Angesichts der seit zwei Wochen stagnierenden Infektionszahlen in Dithmarschen und auf Grundlage eines neuen Erlasses der Landesregierung lockern die Kliniken die bisherigen Beschränkungen für den Besuch von Angehörigen in den Krankenhäusern in Brunsbüttel und Heide.

„Wir sind in Dithmarschen bisher gut durch die erste Welle der Pandemie gekommen und mussten bei uns in den Westküstenkliniken nur vergleichsweise wenige Patienten mit einer COVID-Erkrankung versorgen. Daher können wir eine Reihe der Einschränkungen für die Besucher wieder zurücknehmen“, freut sich der Medizinische Geschäftsführer der Westküstenkliniken, Dr. Martin Blümke. Er mahnt jedoch: „Das Virus ist noch nicht besiegt. Gerade in der jetzigen Phase ist es notwendig, mit Bedacht und Vorsicht vorzugehen, damit sich das Virus nicht wieder in der Region ausbreiten kann. Dazu sind wir alle gefordert und daher bitten wir, Besucherinnen und Besucher aber auch Patientinnen und Patienten die Regelungen zu beachten, die wir zum Schutz von uns allen erarbeitet haben.“  

Generelle Regelungen

Eine feste Besuchsperson pro Tag und Patient
Patienten dürfen eine feste Person benennen, die sie einmal am Tag für eine Stunde oder zweimal am Tag für jeweils eine halbe Stunde besuchen darf. Diese Person muss aus Infektionsschutzgründen während des gesamten Aufenthalts dieselbe sein. 

Ausnahmen in begründeten Fällen möglich
Von dieser Regelung sind Ausnahmen möglich, über die im Einzelfall durch die behandelnden Fachärzte der Station entschieden wird.  

Einlasskontrollen und Registrierung
Besucher müssen sich am Eingang namentlich registrieren und auf einer Bescheinigung Angaben zu einer möglichen Infektion mir dem Coronavirus machen.

Wer als Besucher registriert ist, erhält ein Besucherarmband, mit dem die Einlasskontrollen in den darauffolgenden Tagen deutlich beschleunigt werden können.

COVID-Bereiche / COVID-Patienten
Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt dürfen generell keinen Besuch empfangen.

Generelles Besuchsverbot bei COVID-Symptomen
Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine COVID-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patienten besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall.   

Geburtshilfe

Begleitung während der Geburt
Die Begleitung von Schwangeren im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere namentlich benannte Begleitperson ist jetzt wieder ohne zeitliche Beschränkungen möglich.

Besuche auf der Wochenstation
Das generelle Besuchsverbot auf der Wochenstation ist aufgehoben. Väter oder eine andere namentlich benannte Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen einmal täglich ohne eine starre Zeitvorgabe besuchen. Aufgrund der strengen behördlichen Vorgaben sind eine Übernachtung auf der Station sowie die Nutzung des Speisesaals für Väter oder andere Begleitpersonen nicht möglich. Das gilt auch für die Familienzimmer.  

Für die Besuche auf der Wochenstation gelten ansonsten die gleichen Vorgaben der Registrierung wie für andere Besucher.

Kinderklinik

Die bisher gelten Regelungen wonach Kinder unter 14 Jahren ohne zeitliche Vorgabe von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen, gelten weiterhin fort.  

Die Entscheidung über Ausnahmen liegt auch hier bei den behandelnden Fachärzten.

Für die Besuche auf der Kinderstation gelten ansonsten die gleichen Vorgaben der Registrierung wie für andere Besucher.  

Generelles Betretungsverbot bei COVID-Symptomen

Trotz der Lockerungen besteht in Krankenhäuser auch weiterhin ein behördliches Betretungsverbot für Personen, die an akuten Atemwegsinfekten oder für COVID-19 typischen Symptomen leiden und nicht aufgrund einer medizinischen Behandlungsbedürftigkeit in die Klinik kommen.

Masken für Patienten und Besucher

Aufgrund behördlicher Auflagen müssen Patienten von heute an in Situationen, in denen ein Kontakt oder eine Begegnung zu anderen Personen wahrscheinlich ist einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern das medizinisch vertretbar ist und toleriert wird. Die Masken werden von der Klinik zur Verfügung gestellt. Besucher erhalten ebenfalls bei Bedarf einen Mund-Nasen-Schutz.  

Alle Details zu den neuen Regelungen für Besucher, aber auch Patienten stellen die Westküstenkliniken auf ihrem Corona-Portal unter www.westkuestenkliniken.de zur Verfügung. Viele Dokumente können auch heruntergeladen werden.