13.03.2021

Keine Lockerung des Besuchsverbots – Testpflicht für Besucher*innen

Die Westküstenkliniken halten ihr generelles Besuchsverbot an beiden Standorten weiterhin aufrecht. Ausnahmen von dem Verbot gelten weiterhin nur für das Geburtszentrum, die Kinderklinik, die Begleitung Sterbender und in besonderen ethischen Ausnahmesituationen. In diesen Fällen sind die Besucher verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Akzeptiert werden Bescheinigungen der offiziellen Testzentren oder von Ärzt*innen. Selbsttests haben keine Gültigkeit. Von Montag bis Freitag haben registrierte Besucher*innen zudem die Möglichkeit, den Test zwischen 14 bis 16 Uhr im Westküstenklinikum in Heide kostenfrei durchführen zu lassen. Im Klinikum Brunsbüttel werden die Tests von 12 bis 14 Uhr angeboten.

„Wir haben uns trotz der niedrigen Inzidenz in Dithmarschen bewusst gegen eine Lockerung des Besuchsverbots ausgesprochen, um das Risiko einen Viruseintrages weiterhin gering zu halten und unsere Patient*innen und Mitarbeitende zu schützen“, erklärt der Medizinische Geschäftsführer, Dr. Martin Blümke.

Alle Informationen zu den aktuellen Besuchs- und Coronaregeln der Westküstenkliniken finden Interessierte auch auf der Internetseite der Westküstenkliniken www.westkuestenkliniken.de.

Aktuell (12 Uhr) werden in den Westküstenkliniken in Heide neun Patient*innen mit oder wegen einer Corona-Infektion behandelt. Von den neun Personen werden sieben auf der Infektionsstation und zwei auf der Intensivstation versorgt. Eine Person ist wegen einer anderen führenden Grunderkrankung isoliert in einem anderem Fachbereich in Behandlung.

Die Patient*innen kommen aus Dithmarschen (8) und Schleswig-Flensburg (1).