02.10.2022

FFP-2-Masken und Tests bleiben Pflicht

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden bestimmte Corona-Vorschriften bundesweit neu geregelt.

So gilt ab dem 1. Oktober

  • in Krankenhäusern und Arztpraxen eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.
  • Besucher der Klinik müssen zudem einen tagesaktuellen negativen Corona-Test einer offiziellen Teststelle vorlegen.

Für Patienten und Besucher der Westküstenkliniken ändert sich mit der Neuregelung nichts. Unsere gültige FFP-2-Maskenpflicht bleiben unverändert bestehen. Das gilt unabhängig von der neuen Landesverordnung auch für die Testpflicht.

Besucher dürfen die Maske während des gesamten Aufenthalts nicht abnehmen.


Notfallpatienten benötigen selbstverständlich keinen vorherigen Test.


Auch an den bisherigen Besucherregelungen gibt es keine Änderungen


Weiterhin gilt:


Patient*innen dürfen einmal an Tag von einer Besuchsperson für eine Stunde Besuch bekommen.

Schwangere dürfen bei der Geburt von einer namentlich benannten Person begleitet werden. Es gilt eine Testpflicht. Unabhängig vom Impfstatus muss diese Person getestet sein. Der Test erfolgt bei der Aufnahme in den Kreißsaal.

Schwangere dürfen nach der Geburt  einmal täglich für eine Stunde von einer Person Besuch empfangen. Voraussetzung ist ein negativer tagesaktueller Test einer zertifizierten Teststelle. Selbsttests sind nicht möglich.

Kinder dürfen von beiden Elternteilen besucht werden. Es gilt die Testpflicht.  

Sterbende dürfen Besuch empfangen. Es gibt keine zeitliche Limitierung. Über Ausnahmen entscheidet ein/e Oberarzt/Oberärztin. 

Die bundesweit steigenden Infektionszahlen machen sich auch in der Belegung bemerkbar. Aktuell werden 33 Patient*innen mit einer Corona-Infektion stationär versorgt, nur drei davon müssen wegen der Infektion behandelt werden.